Ob Hochzeit, Gartenparty, Geburtstag, Geschäftseröffnung, Werbeveranstaltung oder Festival: Ballons geben Ihrer Veranstaltung den richtigen Rahmen - und natürlich den nötigen Auftrieb durch Ballongas von Linde.
Sie erhalten von Linde Ballongas, Füllausrüstungen, Ballons und das praktische Einweg-Ballongasset "Balloon Time® Kit" in Ihrer Nähe.
Fluggenehmigung für Ballons
Im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt ist für das Steigenlassen von mehr als 30 Kleinluftballonen im Umkreis von 15 km um einen Flugplatz, sonst von mehr als 100 Kleinluftballonen gemäß § 128 Abs. 4 Luftfahrtgesetz (LFG) eine Bewilligung des Landeshauptmannes erforderlich. In Sicherheitszonen und unterhalb von Sicherheitszonen ist das Steigenlassen von Luftballonen verboten. Weitere Informationen für Ihr Bundesland erhalten Sie bei der Austro Control.