Trockeneis unterliegt zwar nicht den allgemeinen Transportvorschriften für gefährliche Güter auf der Straße (ADR) - d.h. Trockeneis ist kein klassisches Gefahrgut - dennoch sind beim Transport unbedingt wichtige Regeln zu beachten.
Fahrzeuge ohne abgetrenntem Laderaum – z. B. PKW-Kombis – werden bei Linde nur beladen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Maximalmenge Trockeneis 50 kg
- Beförderung in geeigneter Verpackung (z. B. in Styroporboxen mit geschlossenem und gesichertem Deckel: Sicherung des Deckels z. B. mit Klebeband, aber keine gasdichte Verklebung).
- Keine Beförderung von losem Trockeneis, Trockeneis in Einkaufstüten, in Papier eingewickelt oder in beschädigten Styroporboxen z. B. mit Rissen.
- Die Versandstücke mit Trockeneis müssen im Kofferraum befördert werden.
- Die Kofferraumabdeckung muss geschlossen sein.
- Eine Beförderung im Fahrgastraum ist nicht zulässig.
- Die Transportboxen müssen mit einem speziellen Aufkleber versehen sein.
Informationen erhalten Sie auch bei den Linde-Versand- und Abholstellen bzw. unseren Verkaufspartnern.