Als ersten Schritt innerhalb des REACH-Prozesses hat die Linde Group sämtliche „phase-in Substanzen“ vorregistriert, die wir derzeit entweder herstellen, importieren oder als nachgeschalteter Anwender an unsere Kunden liefern. Ausgenommen sind die Substanzen, die im Anhang IV und V der Verordnung genannt sind. Beide Listen, sowohl die vorregistrierten Substanzen als auch die Ausnahmen, können Sie diesen Seiten entnehmen.
Substanzen für die Registrierung - Ausnahmen gemäß Annex IV und V
- Kohlendioxid, Wasserstoff
- Stickstoff, Sauerstoff, Argon, Helium, Neon, Krypton, Xenon
- Mischungen dieser Substanzen
- Medizinische Gase und Gase als Nahrungsmittelzusatzstoffe
- Erdgas, Propangas